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Bildungsurlaub in Italien
Anspruch auf Bildungsurlaub hat grundsätzlich jede/r ArbeitnehmerIn, die/ der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist. Pro Kalenderjahr steht ihr/ihm eine Woche bzw. fünf Arbeitstage Bildungsurlaub zu.
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